Auf Grundlage der Änderung der Thüringer Bauordnung (§46 Abs. 4) ist bis spätestens 31.12.2018 in jeder Altbauwohnung die Nachrüstung von Rauchwarnmeldern gesetzlich vorzunehmen (für Neubauten gilt diese Regelung bereits jetzt). Die gesetzlichen Vorschriften sehen die Installation in jedem Kinderzimmer, Schlafzimmer und als Rettungsweg dienenden Fluren vor. Als Vermieter/ Eigentümer sind Sie in der Pflicht, für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Dies betrifft zum Einen die Anschaffung und fachgerechte Installation entsprechend zugelassener Rauchmelder nach den gesetzlichen Vorgaben. Des Weiteren müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die installierten Rauchmelder auch funktionieren. Hierfür sind in regelmäßigen Abständen Wartungen an den installierten Rauchmeldern durchzuführen, welche über einen einfachen Funktionstest hinausgehen. §§